Landesförderung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren finanziell bei ihrer vielfältigen, kulturellen Arbeit. Dies geschieht durch die Förderung von laufender Programmarbeit im Rahmen einer institutionellen Förderung sowie von Projekten, Ausstattungsmaßnahmen und Baumaßnahmen im Rahmen einer Projektförderung.

Bei der Landesförderung für Soziokulturelle Zentren handelt es sich um eine Komplementärförderung im Verhältnis 2:1, d.h. für jede Förderlinie müssen entsprechende Mittel der Kommune oder des Landkreises in doppelter Höhe der beantragten Summe nachgewiesen werden.

Die LAKS wurde vom MWK beauftragt, das Antragsverfahren für die Förderbereiche Laufende Programmarbeit und Projekte zu bearbeiten. Einreichfrist ist jeweils der 31. Januar des betreffenden Jahres.

Wer wird gefördert?

Landesförderung können Kulturinitiativen und Soziokulturelle Zentren bekommen, die

  • in privater, freier und unabhängiger Trägerschaft geführt werden

  • gemeinnützig sind

  • eine mindestens dreijährige soziokulturelle Tätigkeit in Baden-Württemberg nachweisen können

  • ein regelmäßiges, spartenübergreifendes, für die Öffentlichkeit bestimmtes Programm anbieten, zu dem auch Eigenveranstaltungen gehören

  • auf kommunaler Ebene (Gemeinde und/oder Landkreis) aus dem Kulturhaushalt gefördert werden

Was wird gefördert?

Die Landesförderung für Soziokulturelle Zentren umfasst vier Förderlinien:

  • Laufende Programmarbeit

  • Projekte

  • Ausstattung

  • Bau

Förderberatung

Die LAKS unterstützt Antragsteller*innen durch umfassende Beratung. Insbesondere Erstantragstellern wird empfohlen vor Antragstellung (Stichtag: 31. Januar des betreffenden Jahres) telefonisch oder per Email Kontakt aufzunehmen.

Downloads

Anträge & Verwendungsnachweis

Die Antragsfrist für 2026 ist beendet.

Antragsformulare für 2027 werden Ende 2026 bereitgestellt.

Verwendungsnachweis des Vorjahres

Verwendungsnachweis 2025
Wissen zur Fördergrundlage & FAQ